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   LSG Sachsen, 20.03.2001 - L 4 RA 157/00   

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https://dejure.org/2001,19065
LSG Sachsen, 20.03.2001 - L 4 RA 157/00 (https://dejure.org/2001,19065)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 20.03.2001 - L 4 RA 157/00 (https://dejure.org/2001,19065)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 20. März 2001 - L 4 RA 157/00 (https://dejure.org/2001,19065)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Vormerkung der Zeit eines in der DDR absolvierten Forschungsstudiums als (Ausbildungs-)Anrechnungszeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 24.10.1996 - 4 RA 121/95

    Planmäßige wissenschaftliche Aspirantur als rentenrechtliche Zeit

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.03.2001 - L 4 RA 157/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG berücksichtige das SGB VI vielmehr nur bestimmte typische Ausbildungszeiten, wobei es "nicht das jeweils für den im Einzelfall vom Versicherten gewünschten Beruf Erforderliche, sondern lediglich ausgleichsweise das Vertretbare begünstigen will" (für die planmäßige wissenschaftliche Aspirantur vgl. BSG, SozR 3-2600 § 248 Nr. 1).
  • BVerfG, 30.08.2000 - 1 BvR 319/98

    Nichtberücksichtigung der Zeiten einer planmäßigen wissenschaftlichen Aspirantur

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.03.2001 - L 4 RA 157/00
    Zwischenzeitlich hat auch das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluss vom 30.08.2000 (1 BvR 319/98) auf die Verfassungsbeschwerde eines Beschwerdeführers, der eine Verletzung seiner Grundrechte aus Art. 1, 2, 3, 12, 14, 19 und 20 Grundgesetz (GG) wegen der Nichtanerkennung der Zeit seiner wissenschaftlichen Aspirantur als rentenrechtliche Zeit gerügt hatte, festgestellt, dass die maßgeblichen Vorschriften und ihre Auslegung durch das BSG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind (vgl. NJ 1/2001 S. 28).
  • BSG, 23.03.1999 - B 4 RA 18/98 R

    Forschungsstudium im Beitrittsgebiet keine gleichgestellte Beitragszeit

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.03.2001 - L 4 RA 157/00
    Es sei daher für die vorliegend relevante rentenrechtliche Einordnung weitgehend mit der planmäßigen wissenschaftlichen Aspirantur vergleichbar (vgl. BSG, Urteil vom 23.03.1999 - B 4 RA 18/98 R).
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